Stand: 1. November 2026
(1) Anbieter ist Vladyslav Lysytskyi, handelnd unter „Meldedirekt“ (Einzelunternehmen), Ismaninger Straße 136, 81675 München, kontakt.meldedirekt@gmail.com (nachfolgend „Meldedirekt“).
(2) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Telefonassistenten durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde diese Bedingungen in Textform annimmt (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) oder die Online-Freischaltung unter meldedirekt.de/los abschließt: Angaben zum Betrieb und die Mobilfunknummer eintragen, das Häkchen setzen und „Kostenlos freischalten“ anklicken. Meldedirekt bestätigt die Freischaltung mit der Assistenten-Nummer per SMS an die angegebene Mobilfunknummer.
(1) Meldedirekt stellt dem Kunden eine eigene Rufnummer („Assistenten-Nummer“) bereit. Leitet der Kunde Anrufe, die er nicht selbst annimmt, per Rufumleitung an diese Nummer weiter, nimmt ein digitaler Sprachassistent den Anruf an.
(2) Der Assistent sagt der anrufenden Person gleich zu Beginn, dass er ein KI-Assistent ist. Er fragt nach dem Anliegen, dem Wunschtermin und einer Rückrufnummer.
(3) Nach dem Anruf erhält der Kunde eine Zusammenfassung per SMS an eine von ihm benannte Mobilfunknummer. In den vom Kunden gewählten Ruhezeiten (voreingestellt 21:00–07:30 Uhr) werden die Zusammenfassungen gesammelt und am Ende der Ruhezeit in einer SMS gesendet. Auf Wunsch erhält der Kunde die Anfrage statt oder zusätzlich zur SMS als Nachricht im Messenger Telegram: Die Nachricht enthält nur Anliegen, Wunschzeit und einen Link; Name und Rückrufnummer der anrufenden Person ruft der Kunde über den Link auf dem Server von Meldedirekt ab, wo sie sieben Tage gespeichert werden. Ebenfalls auf Wunsch erhält der Kunde die Anfrage statt der SMS per WhatsApp an eine von ihm benannte Nummer, in den Ruhezeiten je Anfrage eine Nachricht an deren Ende; schlägt die Zustellung fehl oder wird sie nicht innerhalb von zehn Minuten bestätigt, sendet Meldedirekt die Anfrage zusätzlich per SMS.
(4) Der Assistent vergibt keine Termine, berät nicht und macht keine Zusagen im Namen des Kunden. Preise nennt er nur in den Tarifen Standard und Team und nur so, wie der Kunde sie als „ab“-Preise hinterlegt hat (§ 4 Abs. 2). Den Rückruf und die Terminabsprache übernimmt der Kunde selbst.
(5) Gespräche werden nicht als Ton aufgezeichnet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9).
(6) In den Tarifen Standard und Team erhält die anrufende Person nach dem Anruf eine SMS mit ihrer Anfrage, sofern sie von einer deutschen Mobilfunknummer angerufen hat und diese Nummer übermittelt wurde.
(1) Die ersten 14 Tage ab Einrichtung der Assistenten-Nummer sind kostenlos („Testzeitraum“).
(2) Der Testzeitraum endet automatisch. Er verlängert sich nicht von selbst in eine kostenpflichtige Nutzung. Eine Fortsetzung kommt nur zustande, wenn der Kunde sie ausdrücklich in Textform bestätigt (z. B. per E-Mail oder WhatsApp). Meldedirekt erinnert den Kunden vor dem Ende des Testzeitraums. Nach dem Ende nimmt der Assistent keine Anrufe mehr an; die Rufumleitung schaltet der Kunde aus (§ 6 Abs. 1).
(3) Der Kunde kann den Testzeitraum jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, auch indem er die Rufumleitung ausschaltet.
(4) Im Testzeitraum stehen die Leistungen des Tarifs Standard zur Verfügung.
(1) Nach dem Testzeitraum wählt der Kunde einen Tarif. Die Vergütung beträgt monatlich im Tarif Start 39 €, im Tarif Standard 69 € und im Tarif Team 119 €; in allen Tarifen kommen Entgelte für zusätzliche Gesprächsminuten nach Abs. 2 hinzu. Es handelt sich um Endpreise: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Die Tarife umfassen:
Jede über die inklusiven Gesprächsminuten hinausgehende angefangene Minute kostet 0,25 €. Gezählt werden vom Assistenten angenommene Anrufe ab 15 Sekunden Dauer; ihre Dauer wird im Kalendermonat sekundengenau addiert. Sind die inklusiven Minuten eines Monats verbraucht, erhält der Kunde eine SMS.
(3) Der Kunde kann den Tarif jeweils zum nächsten Monat in Textform wechseln.
(4) Meldedirekt stellt die monatliche Vergütung im Voraus in Rechnung, Entgelte für zusätzliche Gesprächsminuten mit der jeweils folgenden Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung zu zahlen.
(5) Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.
(6) Einführungspreis: Für die ersten zehn Kunden, die nach dem Testzeitraum einen Tarif wählen, bleibt die monatliche Vergütung dieses Tarifs zwölf Monate ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzung unverändert; § 10 gilt insoweit nicht für Erhöhungen der Vergütung.
(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Meldedirekt den Assistenten nach einer Erinnerung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen vorübergehend sperren, bis der offene Betrag bezahlt ist. Während der Sperre nimmt der Assistent keine Anrufe an; der Kunde schaltet die Rufumleitung aus (§ 6 Abs. 1). Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt bestehen; das Recht zur fristlosen Kündigung (§ 5 Abs. 3) bleibt unberührt.
(1) Die kostenpflichtige Nutzung läuft jeweils einen Monat und verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn sie nicht gekündigt wird.
(2) Beide Seiten können jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform kündigen (E-Mail oder WhatsApp genügt).
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Der Kunde richtet die Rufumleitung selbst ein und schaltet sie selbst ab; Meldedirekt stellt dafür eine Anleitung bereit. Die Kosten der Rufumleitung richten sich nach dem Tarif des Kunden.
(2) Der Kunde schließt vor Beginn der Nutzung den Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9) ab und informiert seine Anrufenden in seinen Datenschutzhinweisen über die Weiterleitung; Meldedirekt stellt dafür einen Textvorschlag bereit.
(3) Der Kunde benennt die Mobilfunknummer für die Zusammenfassungen und teilt Änderungen mit.
(4) Der Assistent ist kein Notruf. Der Kunde leitet keine Rufnummern weiter, unter denen Notfälle gemeldet werden.
(5) Die Zusammenfassung wird automatisch erstellt und kann Fehler enthalten. Der Kunde klärt Einzelheiten beim Rückruf.
(6) Für die Richtigkeit der hinterlegten Angaben (Öffnungszeiten, Adresse, Preise) ist der Kunde verantwortlich; er teilt Änderungen mit.
(1) Meldedirekt bemüht sich um einen unterbrechungsfreien Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Der Dienst hängt von Telefonanbietern, dem KI-Dienst und dem Serverbetreiber ab.
(2) Scheitert ein Anruf an einer Störung des KI-Dienstes, erhält der Kunde, soweit die Rufnummer der anrufenden Person übermittelt wurde, eine SMS mit der Bitte um Rückruf. Bei einem Ausfall des Servers oder der Telefonverbindung ist das nicht möglich.
(1) Meldedirekt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Meldedirekt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Summe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung begrenzt; im Testzeitraum auf 69 €.
Bei der Nutzung verarbeitet Meldedirekt personenbezogene Daten der Anrufenden im Auftrag des Kunden. Hierfür schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er steht unter meldedirekt.de/avv.html und wird zusammen mit diesen Bedingungen in Textform oder mit dem Häkchen bei der Online-Freischaltung (§ 1 Abs. 3) angenommen.
Änderungen dieser Bedingungen oder der Vergütung teilt Meldedirekt dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann bis dahin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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